© Anton Prock 2016
Ablass Ablass KIRCHENRUNDGANG
Unter Ablass versteht man den Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für schon gebeichtete und damit verziehene Sünden. Nicht die Sünden, sondern die Sündenstrafen werden erlassen. Voraussetzung dazu sind Reue und Beichte. Der Papst, als Nachfolger Jesu, schrieb einen Ablass aus - meist handelte es sich um einen Ablassbrief. Es gab verschiedene Voraussetzungen für einen Ablass: Teilnahme an einer Wallfahrt oder Pilgerfahrt, Geld- und Arbeitsleistungen im Dienste der Kirche, Unterstützung von Armen-, Waisen-, Findel- und Siechenhäusern, Besuch von Kranken etc. Der nur auf zeitliche Sündenstrafen beschränkte Ablass konnte zum vollkommenen Ablass erweitert werden. Dabei wurden Sündenschuld und Strafe erlassen. Vollkommene Ablässe gab es etwa für die Teilnehme an den Kreuzzügen, für Pilger ins Heilige Land und nach Rom, im Heiligen Jahr etc. Seit dem 14. Jh. konnte Lebende auch einen vollkommenen Ablass für Verstorbene erwerben. Dafür waren Geld bzw. gute Werke notwendig. Der schwungvolle Ablasshandel in der katholischen Kirche des 16. Jh. war ein Hauptgrund für die Reformation. Martin Luther, deutscher Mönch und Reformator, prangerte diesen Ablasshandel an und trat dagegen auf. Er sah im Loskaufen von Sünden einen Hauptgrund des Niedergangs der katholischen Kirche. Zu seiner Zeit war der Spruch “Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt” weit verbreitet.