© Anton Prock 2016
Unter Ablass versteht man
den Nachlass zeitlicher
Sündenstrafen für schon
gebeichtete und damit
verziehene Sünden. Nicht
die Sünden, sondern die
Sündenstrafen werden
erlassen. Voraussetzung
dazu sind Reue und
Beichte. Der Papst, als
Nachfolger Jesu, schrieb
einen Ablass aus - meist
handelte es sich um einen
Ablassbrief.
Es gab verschiedene Voraussetzungen für einen Ablass: Teilnahme an einer Wallfahrt oder Pilgerfahrt,
Geld- und Arbeitsleistungen im Dienste der Kirche, Unterstützung von Armen-, Waisen-, Findel- und
Siechenhäusern, Besuch von Kranken etc.
Der nur auf zeitliche Sündenstrafen beschränkte Ablass konnte zum vollkommenen Ablass erweitert
werden. Dabei wurden Sündenschuld und Strafe erlassen. Vollkommene Ablässe gab es etwa für die
Teilnehme an den Kreuzzügen, für Pilger ins Heilige Land und nach Rom, im Heiligen Jahr etc.
Seit dem 14. Jh. konnte Lebende auch einen vollkommenen Ablass für Verstorbene erwerben. Dafür
waren Geld bzw. gute Werke notwendig.
Der schwungvolle Ablasshandel in der
katholischen Kirche des 16. Jh. war ein
Hauptgrund für die Reformation. Martin
Luther, deutscher Mönch und Reformator,
prangerte diesen Ablasshandel an und trat
dagegen auf. Er sah im Loskaufen von Sünden
einen Hauptgrund des Niedergangs der
katholischen Kirche. Zu seiner Zeit war der
Spruch “Wenn das Geld im Kasten klingt, die
Seele aus dem Fegefeuer springt” weit
verbreitet.