© Anton Prock 2016
Votivbild (Ex voto) Votivbild (Ex voto) KIRCHENRUNDGANG
Votum (lat. = Gelübde, Gelöbnis), Votant (= Person, die ein Gelöbnis ablegt), Votiv (= Gabe, die der Votant an heiliger Stätte anbringt, ex voto (= aufgrund eines Gelöbnisses). Mit dieser Votivgabe löst der Votant sein Versprechen ein. Bei Krankheit, Unglück oder einer sonstigen Bedrängnis, also in Notlagen, erfleht der Votant von einer überirdischen Macht Hilfe. Mit der Votivgabe bekundet er, dass sein Bitten erhört worden ist. Hauptmotiv für die Votivgabe ist somit das Dankmotiv, seltener das Bittmotiv. Votivbilder sind ab Ende des Mittelalters (ab. ca. 1500) zu finden, vor allem jedoch in der Volksfrömmigkeit ab dem 17. Jh., speziell in Österreich und in Bayern. Bei Votivgaben kann es sich um plastische und gemalte Gaben handeln. Dazu gehören etwa eine überflüssig gewordene Krücke, kleine Nachbildungen einzelner Gliedmaßen oder Organe aus Wachs, ganze Figuren wie etwa die eines Wickelkindes oder ein Bild mit der Darstellung und Beschreibung des Votivanlasses. Diese Votivgaben sind grundsätzlich dort zu finden, wo die Bitte um Hilfe erhört worden ist. Laut katholischer Glaubenslehre bringen die Seligen und   Heiligen die Fürbitten der leidenden Menschheit zu Gott, sie vermitteln zu Gott. Für bestimmte Anliegen stehen bestimmte Heilige zur Verfügung. So gilt der hl. Leonhard als Viehpatron, die hl. Notburga als Beschützerin der Knechte und Mägde, wird der hl. Antonius von Padua angerufen, wenn jemand etwas verloren hat. Votivbilder folgen meist einem dreiteiligen Schema: Oberer Bildteil - Die himmlische Person (Heilige oder Heiliger), die der Votant angerufen hat, ist meist als Halbfigur oder Vollfigur dargestellt, manchmal auch als Gnadenbild. Das Umfeld der Heiligen und Göttlichen ist immer hell und oft vom irdischen Bereich durch Wolken abgegrenzt. Diese Grenze kann auch durch einen Gnadenstrahl durchbrochen werden, der von oben auf den Votanten bzw. auf das Objekt der Votation gerichtet ist. Mittlerer Bildteil - Darstellung des Votationsanlasses: Geburt eines Kindes, Unfall eines Arbeiters, Soldat im Krieg, Naturkatastrophen etc. Unterer Bildteil - Votant, der seine Hände oft flehend zum Himmel erhoben oder gefaltet hat. Er kann einen Rosenkranz beten, in der freien Landschaft knien oder sich in einem geschlossenen Raum befinden. Durch ihre Kleidung geben sich die Stifter der Bilder häufig als Adelige, Bürger, Bauern etc. zu erkennen. Ganz unten kann noch eine schriftliche Erklärung des Votivanlasses mit einer Jahreszahl sein.
Anlässe für das Gelöbnis von Votivbildern