© Anton Prock 2016
Kirchenbann - Interdikt Kirchenbann - Interdikt KIRCHENRUNDGANG
Darunter versteht man den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, eine Besserungsstrafe der katholischen Kirche. Beim kleinen Bann wird der Betroffene von den Sakramenten und Kirchenämtern ausgeschlossen. Der große Bann zieht die Exkommunikation, den Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen, nach sich. Das Interdikt war eine Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht. Dabei wurde Einzelpersonen oder ganzen Regionen die Teilnahme an Gottesdiensten untersagt. Verhängt konnte das Interdikt über Einzelpersonen, Orte, Kirchengemeinden, ja sogar ganze Länder werden. Die Bestraften durften keine Sakramente empfangen oder spenden. Das bedeutete, dass es keine Kommunion, keine Hochzeit und keinen Gottesdienst gab. Ausgenommen waren lediglich Geistliche, Bettler und Kinder unter zwei Jahren. Häufig war es jedoch so, dass sich die Betroffenen, vor allem Adelige, wenig darum kümmerten und weiterhin Gottesdienste feierten bzw. Sakramente empfingen. In Tirol war etwa Erzherzog Sigmund der Münzreiche, der gewaltsam gegen Kardinal Nikolaus Cusanus, Bischof von Brixen, vorging, davon betroffen. Doch Rom war weit entfernt und Sigmund sah darüber hinweg.