© Anton Prock 2016
Darunter versteht man den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, eine Besserungsstrafe der
katholischen Kirche. Beim kleinen Bann wird der Betroffene von den Sakramenten und Kirchenämtern
ausgeschlossen. Der große Bann zieht die Exkommunikation, den Ausschluss aus der Gemeinschaft
der Gläubigen, nach sich.
Das Interdikt war eine Kirchenstrafe für ein Vergehen gegen das Kirchenrecht. Dabei wurde
Einzelpersonen oder ganzen Regionen die Teilnahme an Gottesdiensten untersagt. Verhängt konnte das
Interdikt über Einzelpersonen, Orte, Kirchengemeinden, ja sogar ganze Länder werden. Die Bestraften
durften keine Sakramente empfangen oder spenden. Das bedeutete, dass es keine Kommunion, keine
Hochzeit und keinen Gottesdienst gab. Ausgenommen waren lediglich Geistliche, Bettler und Kinder
unter zwei Jahren.
Häufig war es jedoch so, dass sich die
Betroffenen, vor allem Adelige, wenig
darum kümmerten und weiterhin
Gottesdienste feierten bzw. Sakramente
empfingen. In Tirol war etwa Erzherzog
Sigmund der Münzreiche, der gewaltsam
gegen Kardinal Nikolaus Cusanus, Bischof
von Brixen, vorging, davon betroffen. Doch
Rom war weit entfernt und Sigmund sah darüber hinweg.