© Anton Prock 2016
Orden - religiöse Orden Orden - religiöse Orden KIRCHENRUNDGANG
Unter religiöse Orden versteht man eine von der Kirche anerkannte, auf Dauer gegründete Gemeinschaft von Männern oder Frauen, die durch die lebenslang (ewig) verbindlich abgelegten feierlichen Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams und der Armut dokumentieren, dass sie danach streben, so vollkommen als möglich diese Gelübde zu leben nach einer gemeinsamen Regel im Sinne des Evangeliums. Orden müssen vom Papst bestätigt sein. Die diese Lebensform gewählt haben, bilden den Ordensstand. Die männlichen Ordensangehörigen heißen Mönche, die weiblichen Nonnen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Mönchsorden (monastische Orden): Benediktiner, Zisterzienser, Trappisten, Kartäuser u. a. Chorherrenorden: Augustiner-Chorherren, Prämonstratenser u. a. Klerikerorden: Dominikaner Bettelorden: Franziskaner, Dominikaner, Karmeliten, Serviten, Augustiner-Eremiten, Minoriten, Kapuziner u. a. Ritterorden: Johanniter, Templer, Deutsch-Herren Ab dem 4. Jh. nach Christus zogen sich Männer in die Einsamkeit der ägyptischen Wüste zurück, um ein Leben in der Nachfolge Christi in Askese, Weltentsagung und Einsamkeit zu leben. Es gab einerseits Einsiedler, die alleine lebten, andererseits Mönche, die ihre Ziele in einer Gemeinschaft verwirklichten. Diese Gemeinschaftssiedlungen wurden zum Schutz von einer Mauer umgeben. So entstand neben den Einsiedeleien das  Kloster (lat. claustrum = Verschlossenes, griech. Monasterium). Das Leben in einer Gemeinschaft setzte sich durch. Schon im 4. Jh. entstanden Regeln für dieses Zusammenleben, die man als Ordensregeln bezeichnet. Bedeutende Ordensgründer waren der hl. Benedikt von Nursia (Benediktiner), der hl. Augustinus (Augustiner- Chorherren), der hl. Bernhard von Clairvaux (Zisterzienser), der hl. Franziskus von Assisi (Franziskaner) u. a. (nach: Johanna Laczkowski: Lexikon des Mönchtums und der Orden, Wiesbaden 1997)