© Anton Prock 2016
Unter religiöse Orden versteht man eine von der Kirche
anerkannte, auf Dauer gegründete Gemeinschaft von Männern
oder Frauen, die durch die lebenslang (ewig) verbindlich
abgelegten feierlichen Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams
und der Armut dokumentieren, dass sie danach streben, so
vollkommen als möglich diese Gelübde zu leben nach einer
gemeinsamen Regel im Sinne des Evangeliums. Orden müssen
vom Papst bestätigt sein. Die diese Lebensform gewählt haben,
bilden den Ordensstand. Die männlichen Ordensangehörigen
heißen Mönche, die weiblichen Nonnen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen
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Mönchsorden (monastische Orden): Benediktiner, Zisterzienser,
Trappisten, Kartäuser u. a.
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Chorherrenorden: Augustiner-Chorherren, Prämonstratenser u. a.
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Klerikerorden: Dominikaner
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Bettelorden: Franziskaner, Dominikaner, Karmeliten, Serviten,
Augustiner-Eremiten, Minoriten, Kapuziner u. a.
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Ritterorden: Johanniter, Templer, Deutsch-Herren
Ab dem 4. Jh. nach Christus zogen sich Männer in die Einsamkeit der
ägyptischen Wüste zurück, um ein Leben in der Nachfolge Christi in
Askese, Weltentsagung und Einsamkeit zu leben. Es gab einerseits
Einsiedler, die alleine lebten, andererseits Mönche, die ihre Ziele in einer Gemeinschaft verwirklichten.
Diese Gemeinschaftssiedlungen wurden zum Schutz von einer Mauer umgeben. So entstand neben den
Einsiedeleien das
Kloster (lat. claustrum = Verschlossenes, griech. Monasterium).
Das Leben in einer Gemeinschaft setzte sich durch. Schon im 4.
Jh. entstanden Regeln für dieses Zusammenleben, die man als
Ordensregeln bezeichnet.
Bedeutende Ordensgründer waren der hl. Benedikt von
Nursia (Benediktiner), der hl. Augustinus (Augustiner-
Chorherren), der hl. Bernhard von Clairvaux (Zisterzienser),
der hl. Franziskus von Assisi (Franziskaner) u. a.
(nach: Johanna Laczkowski: Lexikon des Mönchtums und der Orden, Wiesbaden 1997)