© Anton Prock 2016
Bischof kommt vom griech. episkopos und
bedeutet Aufseher. Es handelt sich um den
geistlichen und rechtlichen Leiter einer Diözese
bzw. eines Bistums. Seine Kirche wird als
Dom (lat. domus = Haus) oder
Kathedrale
(griech. cathedra = Bischofsstuhl) bezeichnet. Er
ist für die Lehre (Kathedra) in seinem Bistum
verantwortlich. Ihm sind wichtige
kirchenrechtliche und liturgische Handlungen,
bezeichnet als Pontifikalien, vorbehalten.
Unterstützt wird der Bischof vom Domkapitel,
ernannt wird er vom Papst. Die Bischöfe sehen
sich als Nachfolger der
Apostel. Ein Bischof
kann auch von einem Weihbischof unterstützt werden. Mehrere
Diözesen sind zu einer Kirchenprovinz zusammengefasst, die von einem
Erzbischof verwaltet wird. So gehören etwa zur Kirchenprovinz
Salzburg die Bistümer Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
Früher wurden Bischöfe und
Äbte von den Königen bzw. vom
Kaiser mit Land belehnt. In ihren
Bistümern waren sie sowohl
geistliche als auch weltliche
Herren und nahmen die Bezeichnung Fürstbischöfe an. So waren etwa
die Bischöfe von Brixen und Trient auch Fürstbischöfe, erst 1803
kamen ihre Gebiete zu Tirol und sie verloren den weltlichen Status.
Zu den bischöflichen liturgischen Feierlichkeiten trägt der Bischof die Pontifikalien: Brustkreuz
(Pectorale),
Mitra (Bischofsmütze) mit rot-violettem Pileolus (kleines Hinterhauptkäppchen),
Bischofstab und Bischofsring, Dalmatika.