© Anton Prock 2016
Bischof Bischof KIRCHENRUNDGANG
Bischof kommt vom griech. episkopos und bedeutet Aufseher. Es handelt sich um den geistlichen und rechtlichen Leiter einer Diözese bzw. eines Bistums. Seine Kirche wird als   Dom (lat. domus = Haus) oder  Kathedrale (griech. cathedra = Bischofsstuhl) bezeichnet. Er ist für die Lehre (Kathedra) in seinem Bistum verantwortlich. Ihm sind wichtige kirchenrechtliche und liturgische Handlungen, bezeichnet als Pontifikalien, vorbehalten. Unterstützt wird der Bischof vom Domkapitel, ernannt wird er vom Papst. Die Bischöfe sehen sich als Nachfolger der  Apostel. Ein Bischof kann auch von einem Weihbischof unterstützt werden. Mehrere Diözesen sind zu einer Kirchenprovinz zusammengefasst, die von einem Erzbischof verwaltet wird. So gehören etwa zur Kirchenprovinz Salzburg die Bistümer Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch. Früher wurden Bischöfe und Äbte von den Königen bzw. vom Kaiser mit Land belehnt. In ihren Bistümern waren sie sowohl geistliche als auch weltliche Herren und nahmen die Bezeichnung Fürstbischöfe an. So waren etwa die Bischöfe von Brixen und Trient auch Fürstbischöfe, erst 1803 kamen ihre Gebiete zu Tirol und sie verloren den weltlichen Status. Zu den bischöflichen liturgischen Feierlichkeiten trägt der Bischof die Pontifikalien: Brustkreuz (Pectorale),  Mitra (Bischofsmütze) mit rot-violettem Pileolus (kleines Hinterhauptkäppchen), Bischofstab und Bischofsring, Dalmatika.