© Anton Prock 2016
Der Papst ist das Oberhaupt der katholischen Kirche und der
Bischof von
Rom. Er ist der Nachfolger von Petrus und der Stellvertreter Christi.
Kirchenrechtlich gesehen hat er die oberste Gewalt innerhalb der Kirche inne.
Er ernennt die Bischöfe und Kardinäle, beruft die Konzile
(Kirchenversammlungen) ein und übt die höchste kirchliche Gerichtsgewalt
aus. Unterstützt wird das Kirchenoberhaupt von
der Kardinalskongregation. Er kann auch in
bestimmten Glaubensfragen die oberste
Lehrautorität darstellen. Seit dem 13. Jh. wird
der Papst nur von den Kardinälen gewählt. Er ist nicht absetzbar. Seine
Anrede ist “Eure Heiligkeit”.
Im Vatikan besitzt der Papst noch einen eigenen Staat, dessen
Oberhaupt er ist. Man spricht vom Kirchenstaat.
In Rom sind bestimmte Kirchen und Altäre nur ihm vorbehalten. Dabei
handelt es sich um die sogenannten Patriarchalbasiliken (
Basilika),
der Hauptkirchen Roms: Die ursprünglichen vier sind St. Peter im
Vatikan, St. Johannes beim Lateran, St. Paul vor den Mauern und St.
Maria Maggiore, später kam noch St. Lorenz vor den Mauern hinzu. St.
Lorenz jedoch besitzt keine Heilige Pforte und keinen Papstaltar. Die
anderen weisen eine Heilige Pforte
und einen dem Papst vorbehaltenen
Altar bzw. Thron auf. Für Rompilger
war der Besuch dieser Basiliken Pflicht
und mit einem vollkommenen
Ablass verbunden.
Die Papstkrone wird als Tiara bezeichnet. Ihr äußerliches
Kennzeichen sind zwei überkreuzte Schlüssel, einer ist goldenen, der
andere silberne. Dies entspricht den beiden Kirchenfarben gelb/gold
und weiß/silbern. Die beiden Schlüssel sind auch die Attribute des hl.
Petrus. Christus hat Petrus als Nachfolger bestimmt. Jesus sagt zu
Petrus (Matthäus 16,18,19): “Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf
diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie
nicht überwältigen. Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf
Erden binden wirst, das wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden
lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.” Der Papst hat
einen Stab mit einer Krümme, dessen Vorbild im
Hirtenstab zu
sehen ist. Der Papst gilt in diesem Sinn als oberster Hirte, der seine
Schafe (die Gläubigen) zusammenhält. Das Papstkreuz weist
drei Querarme auf, wobei der mittlere Arm meist länger ist.
(Grundlage: Peter Hawel: Lexikon zur Kunst & Geschichte abendländischer Kultur, München 2005)
Tiara (Papstkrone)
Das griechische Wort Tiara bedeutet Turban, Königsturban. Seit
dem 12. Jh. versteht man darunter eine aus wertvollem Material
geschaffene Kopfbedeckung in Form eines Bienenkorbs für den
Papst. Sie ist mit drei Kronreifen sowie zwei seitlichen Bändern
zum Festbinden verziert.
Ursprünglich war es eine Kopfbedeckung orientalischer
Herrscher in Form eines Turbans mit einem Goldreifen. Schon
im 4. Jh. trugen die Päpste solche kegelförmigen Stoffmützen,
aber ohne Goldreifen. Die Ableitung der Tiara erfolgt von der
Kopfbedeckung der
Hohepriester im Alten Testament, aber
auch von der phrygischen Mütze (Zipfelmütze, deren Ende nach
vorne hängt, getragen von den Phrygiern, einem im 9. Jh. von
Thrakien nach Anatolien eingewanderten Volk).
Spätestens seit 1300 zeigt die Tiara durch zwei Goldreifen den Anspruch der beiden Gewalten.
Darunter versteht man die von Gott übertragende herrschaftliche Gewalt über Kirche und Staat,
somit über päpstliche und kaiserliche Macht.
Seit dem 14. Jh. hat sie drei Goldreifen - Hinweis auf die Himmel-Erde-Unterwelt umfassende
Gewalt des Papstes. Die drei aufeinandergestellten Kronen symbolisieren das Weiheamt, die
Gewalt der Rechtsssprechung und das Lehramt des Papstes, aber auch die göttliche Dreieinigkeit.
Seit 1964 wird die Tiara nicht mehr getragen. Der letzte Träger, Papst Paul VI., verschenkte 1964
seine Tiara zugunsten der Armen in der Dritten Welt. Heute trägt der Papst eine einfache
Bischofsmütze, die auch auf dem Papstwappen abgebildet ist.